Viktor Rauchenberger

Unter dem Vorsitz des Oberlandesgerichtsrats Zednik wird am 16. Feburar 1934, neben anderen Angeklagten, das Standgerichtsverfahren gegen Johann Hoys und Viktor Rauchenberger wegen Aufruhr und Mord im Kreisgericht St. Pölten geführt.[1] Da kurz nach Beginn der Verhandlung von draußen ein Schuss auf ein Fenster des Verhandlungssaals, wie anzunehmen ist, um die Verhandlung zu stöhren, abgegeben wurde, verlegte man die Verhandlung in den großen Schwurgerichtssaal.[2]

Den Angeklagten wurde vorgeworfen sich am Morgen des 13. Februar im Birkenfelder Wäldchen in der Ortschaft Ob der Kirche im Gemeindegebiet Hainfeld bewaffnet zu haben. Sie waren dann in das Haus von Johann Hoys gegangen. Eine Heimwehrpartouille umzingelte das Haus. Als der Bataillonskommandant Johann Lintner in das Haus ging und dann auf den Dachboden wollte, auf den sich die Angehörigen des Schutzbundes zurückgezogen hatten, vielen zwei Schüsse. Der erste getötete den Heimwehrkommandant. Nach einer Aufforderung ließen sich die Schutzbündler widerstandslos festnehmen.

Der erste Schuss wurde der Gendarmerie zu folge von Viktor Rauchenberger abgegeben. Der zweite, der niemanden getroffen hatte, von Johann Hoys. Rauchenberger gibt an nicht zu wissen wer den ersten Schuss angefeuert habe. Hoys hingegen nennt Rauchenberger als Schützen des ersten Schusses und sagt aus er habe ohne dabei auf jemanden zu zielen, den zweiten Schuss abgegeben.

In der Verhandlung gibt Rauchenberger an zwar gewusst zu haben, dass in Wien und Linz, nicht aber, dass auch in Niederösterreich das Standrecht verkündet worden war. Das selbe führt Hoys an. Als auch der Heimwehrler Josef Auer als Zeuge angibt nicht gewusst zu haben, dass in Niederösterreich Standrecht ausgerufen war, beantragte die Verteidigung das Verfahren an ein ordentliches Gericht weiterzuleiten. Ebenso wie dieser Antrag, werden die 18 anderen Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Am 16. Februar wird um 17 Uhr 15 gegen Viktor Rauchenberger das Todesurteil verhängt. Zehn Minuten später gegen Johann Hoys.[3]



[1]    Niederösterreichisches Landesarchiv, Außendepot Bad Pirawarth,  KG St. Pölten 12 Vr 258/34

[2]    Niederösterreichische Alpenpost, 25. Februar 1934

[3]    Siegfried Nasko, Die Februar-Erhebungen im Spiegel der Entscheidungen im Kreisgericht St. Pölten, in: Karl Stadler (Hg.), Sozialistenprozesse: politische Justiz in Österreich 1870-1936, Wien 1986, S.331-335